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Ein Brief zum Klimaschutzgesetz | Crew Bremen-Nord, Piratenpartei Deutschland

Ein Brief zum Klimaschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Senator Dr. Lohse,

das von Ihnen geplante Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz nennen wir mal ein nach den derzeitigen politischen Regeln gemachtes Gesetz. Ein Gesetz, das den Bürger auch mit verfassungsrechtlich fragwürdigen Mitteln in die Pflicht nimmt, statt die eigenen Möglichkeiten zur CO2-Einsparung auszunutzen.

Herr Dr. Lohse, Sie haben als Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Ausstattung großer Gebäudebestände im Land Bremen zu nehmen, um die Klimaziele zu erreichen. Sie können es für öffentliche Gebäude via Immobilien Bremen tun und für den Wohnungsbestand der GEWOBA, bei dem die Stadtgemeinde Bremen vertreten durch die HAWOBEG größter Anteilseigner ist.

Wenn man sich so umschaut im Stadtbild, sieht man, dass Sie diese Möglichkeiten nur unzureichend nutzen. Es ist offenbar einfacher, dem Bürger Auflagen zu machen, deren Einhaltung man dann mit verfassungsrechtlich fragwürdigen Methoden überprüft. Dass Elektroheizungen kein sinnvolles Mittel der Wärmeerzeugung sind, ist dabei unstrittig.

In der Antwort des Senates auf eine Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 18.06.13  stand zu lesen, dass man von einer Energiekostensteigerung im Strombereich von 10 % ausgeht. Das ist der Punkt, an dem das Land Kosten sparen kann. Die Rechnung ist sehr einfach: Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen beträgt derzeit ca. 13 Cent pro kWh für 20 Jahre, die für Blockheizkraftwerke ca. 11 Cent pro kWh für 10 Jahre. Wie hoch sind die Bezugskosten für die Ressorts pro kWh? 18 Cent, 19 Cent, 20 Cent oder – wie bei den meisten Mietern der GeWoBa – mehr als 25 Cent?

Die Fraktionen haben in der Großen Anfrage eine Strategie zur Energiekostendämpfung angemahnt. Angesichts der Kosten pro kWh kann die Strategie nur sein: Den Strom, den man im Gebäude verbraucht, zumindest teilweise mit der Gebäudeausstattung kostengünstiger herzustellen, etwa im Sommer mittels Photovoltaik oder im Winter mittels Blockheizkraftwerken.

Das Stichwort dazu ist „Eigenverbrauch“, der in der Kostenrechnung die Investitionsmittel rechtfertigen muss. Als Referenzkosten für den Eigenverbrauch ist die jeweilige Einspeisevergütung anzusehen. Die Frage ist also: Inwieweit sind solche Überlegungen in Ihre Richtlinien für die energetische Gebäudeausstattung eingeflossen? Wenn sie nicht eingeflossen sind, haben Sie, Herr Senator Dr. Lohse, noch einige Hausaufgaben zu erledigen.

Nebenbei sparen sie dann noch die CO2-Emmission für nicht abgenommenen Graustrom. Für die Mieter der Immobilen Bremen, sprich die Ressorts, sind ca. 10 bis 20 % Einsparungen im Strombereich für die nächsten 20 Jahre möglich, die eingesparten Mittel können dann anderweitig vom Ressort eingesetzt werden – z.B. im Bildungsbereich für die personelle Ausstattung der Schulen.

Die Mieter der GEWOBA könnten auf dem gleichen Wege Energiekosten sparen.

Als verantwortungsvoller Politiker gerade in einem Haushaltsnotlage-Land ist es die Pflicht eines Senators, alle Möglichkeiten zur Energiekostensenkung des öffentlichen Gebäudebestandes nutzen. Es gehört nicht zu den Pflichten, die grundgesetzlich verankerte „Unverletzlichkeit der Wohnung“ auszuhebeln.

In diesem Sinne, Herr Dr. Lohse: Packen Sie es an! Falls irgendwelche Bedenken bezüglich Wirtschaftlichkeit geäußert werden, verweisen Sie die Bedenkenträger auf Ihr Solarkataster, in dem jeder Gebäudeeigentümer die Kosteneinsparpotentiale seines Gebäudes nachschauen kann. Übrigens auch Sie, Herr Dr. Lohse.

 

Volker Groos

Mitglied in der Bundesarbeitsgruppe Energiepolitik und im Vorstand des KV Bremen-Nord der Piratenpartei


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