Der jährliche Datenbrief ist eine Forderung des CCC und soll es dem Bürger ermöglichen, sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Er soll des Weiteren das unnötige Sammeln von personenbezogenen Daten aufwendig und damit unattraktiv machen.
Ein jährlich zu versendender Datenbrief, soll den Bürger über Art, Umfang und Inhalt aller gesammelten Daten unterrichten und ihn über die Weitergabe von Daten informieren.
Angesichts des neuen Meldegesetzes, wäre insbesondere die Informationen über die Weitergabe von Daten für den Bürger von hohem Interesse. Er sollte in einem solchen Brief auch über die Möglichkeiten des Widerspruchs bezüglich der Weitergabe von Daten informiert werden.
Der KV Bremen Nord schließt sich der Forderung des CCC an und fordern die Einführung für alle Datenerhebenden Stellen im Land Bremen. Des Weiteren soll der Datenbrief im Bremischen Datenschutzgesetz verankern werden.
09.12.2012